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Angebote der Seniorengenossenschaft

Betreutes Wohnen

Dieser Dienst umfasst sämtliche erforderlichen Hilfen im Haushalt vom Besorgen der Wäsche, Reinigungsarbeiten, Einkaufen, Essenszubereitung, Gartenarbeiten, Schneeräumen u.a. anfallende Arbeiten, die nicht mehr selbst geleistet werden können. Ausgenommen sind pflegerische Leistungen. Diese werden von der Sozialstation erbracht. Eine enge Zusammenarbeit mit der Sozialstation ist durch eine Kooperationsvereinbarung gewährleistet. Der Leistungsnehmer kann Art und Umfang der Leistung frei wählen. Er bezahlt die tatsächlich in Anspruch genommene Dienstleistung. Abgerechnet wird nach erbrachten Arbeitsstunden.

Essensdienst

Eine wichtige Ergänzung des Betreuten Wohnens ist der Essensdienst. In Zusammenarbeit mit einem örtlichen Altenheim, dem Konrad Manopp Stift, liefert die Seniorengenossenschaft täglich warmes Essen in private Wohnungen. Die Seniorengenossenschaft kauft das Essen beim Konrad-Manopp-Stift. Helfer der Seniorengenossenschaft bringen es zwischen 10.30 und 12.30 Uhr direkt in die Wohnungen. Um eine Auskühlung der Speisen zu vermeiden, wurden Spezialbehälter beschafft, in denen die Speisen über 2 Stunden die erwünschte Temperatur halten. Es kann jede benötigte Diät geliefert werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Küche und Auslieferungsdienst ist so gut, dass auch Sonderwünsche, wie z.B. Portionsgröße, berücksichtigt werden können. Im Auslieferungsdienst sind freiwillige Helfer mit ihren privaten Fahrzeugen eingesetzt. In gemeinsamen Besprechungen wird jeweils für ein viertel Jahr ein Dienstplan ausgearbeitet. Dank der großen Zahl an Helfern kommt jeder einzelne Helfer nur alle zwei bis drei Wochen jeweils für 1 Woche zum Einsatz.

Jeder Helfer liefert ca. 25 Essen je Tag aus und erhält dafür eine Entschädigung in Höhe von 30 Cent je gefahrenen km, sowie 8,00 € je Stunde. Der Essenspreis ist abhängig von der Entfernung des Auslieferungsortes, im Stadtgebiet kostet das Essen 7,35 € frei Haus, in den Umlandgemeinden kommen bis zu einem € dazu.

Begleitdienst

Mitglieder die einen Arzt aufsuchen müssen oder zu sonstigen Anlässen eine Fahrtmöglichkeit brauchen, können den Begleitdienst in Anspruch nehmen. Mitglieder begleiten Mitglieder. Der Begleiter erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 8,00 € je Stunde, sowie 30 ct je gefahrenem km, wenn ein Fahrzeug benutzt wird. Für mögliche Wartezeiten werden Entschädigungen gesondert vereinbart.

Hilfe rund ums Haus

Angeboten wird Unterstützung bei kleineren technischen Probleme im Haus und Garten, Hilfe bei der Gartenarbeit, Schnee räumen u.a. eine Stunde kostet 10,50 €.

Beratung

Im Ruhestand befindliche befindliche Fachkräfte bieten in ihrem Fachgebiet Unterstützung und Erledigung von Behördengängen an. Zur Verfügung stehen Fachleute aus den verschiedensten Bereichen.

Besuchsdienst

Es werden auf Wunsch Kontakte untereinander vermittelt um einer Vereinsamung entgegenzuwirken. Dieser Dienst wird ehrenamtliche ausgeführt.

Kontakttelefon

Über diesen Dienst soll Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden, jederzeit zwanglos mit der Seniorengenossenschaft Verbindung aufzunehmen.

Hilfsdienstleistende, Entschädigung

Um die Dienste nachhaltig gewährleisten zu können werden alle Dienste, außer Beratung und Besuchsdienst, nur gegen Entgelt durchgeführt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es ohne eine Aufwandsentschädigung für die freiwilligen Helfer nicht möglich ist, die notwendige Anzahl von Menschen zur Mitarbeit zu motivieren.

Andere Seniorengenossenschaft, die auf rein ehrenamtlicher Basis gestartet sind und zum Beispiel nur Zeitgutschriften ohne monetäre Absicherung derselben gewährten, sind inzwischen größtenteils ebenfalls auf ein System mit Aufwandsentschädigung gewechselt, oder konnten ansonsten ihr Leistungsangebot nicht aufrechterhalten. Es hatte sich gezeigt, dass es bei Organisationsmodellen auf rein ehrenamtlicher Basis nicht möglich ist, die notwendige Anzahl Freiwilliger nachhaltig zu gewinnen.

Sämtliche Dienste bei der Versorgung zu Hause werden ausschließlich von bürgerschaftlichen Helfern erbracht. Für die Dienstleistungen bezahlt der Leistungsnehmer einen vom Vorstand festgelegten Betrag, derzeit werden je Arbeitsstunde 10,50 € in Rechnung gestellt. Den Helfern werden 8,00 € ausbezahlt, den Rest erhält die Genossenschaft zur Finanzierung ihrer Aufgaben. Mit diesem einbehaltenen Betrag werden die laufenden Verwaltungskosten, sowie Aufwendungen für Versicherungen und Steuern gedeckt.

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