Anlaß für
die Gründung der Seniorengenossenschaft
Anlaß für die Gründung war Bevölkerungsentwicklung
im Stadtgebiet, wo bereits heute 24 % aller Mitbürger älter
als 60 Jahre sind. Die zu erwartenden Probleme einer Überalterung
der Bevölkerung werden Riedlingen deshalb früher und voraussichtlich
auch stärker treffen. In der Bundesrepublik Deutschland wird erwartet,
daß in wenigen Jahrzehnten und noch zu unseren Lebzeiten nahezu
1/3 aller Bürger diese Altersgrenze überschritten haben werden.
Es muß damit gerechnet werden, daß die bisherigen Systeme
nicht mehr geeignet sind um menschenwürdige Lebensbedingungen für
alle Bürger zu erhalten. Neue Formen des Zusammenlebens, der Versorgung,
Betreuung und Finanzierung sind erforderlich um dies zu gewährleisten.
Vorbereitung der Gründung
Im Jahre 1989 stellte ich erste Überlegungen an, wie der nachteiligen
Entwicklung [Siehe vor der Gründung]
in unserer Stadt begegnet werden könnte. In Gesprächen mit vorhandenen
sozialen Diensten, Vertretern der Stadt, der Kirchen und politischen Parteien
wurde erörtert, welche Dienste in welchem Umfang angeboten werden
können und welche Lücken vorhanden sind. Es wurde darüber
diskutiert, ob die vorhandenen Dienste in der Lage und bereit sind, die
Lücken zu schließen.
Zielsetzung
der Seniorengenossenschaft für Bedarfsdeckung
In
Abstimmung mit den anderen sozialen Diensten wurde festgelegt, daß
nur solche Leistungen durch die Seniorengenossenschaft angeboten werden
die bisher nicht vorhanden sind, oder wo der Bedarf von anderen Diensten
nicht voll gedeckt werden kann. Kooperationen mit anderen Diensten sollen
angestrebt werden. Im Unterschied zu anderen freiwilligen Hilfsdiensten
will die Seniorengenossenschaft ihre Leistungen garantieren. Deshalb ist
vorgesehen bei steigender Nachfrage nach den Diensten auch hauptamtliche
Kräfte zu beschäftigen, die im Verbund mit den freiwilligen
Kräften die Dienste erbringen. Die Leistungsgarantie ist erforderlich,
wenn die Betreuung und Versorgung von älteren oder hilfsbedürftigen
Menschen in der eigenen Wohnung funktionieren soll. Nur wenn die Hilfe
beständig geleistet wird können Menschen in ihrer Wohnung verbleiben
und müssen nicht in Alten- oder Pflegeheime umziehen. Für die
Gesellschaft ist damit ein wesentlicher Kostenvorteil verbunden. Dadurch
dürfte es möglich sein, die Erhaltung menschenwürdiger
Lebensverhältnisse auch für die Zukunft finanziell zu sichern.
Gründungskommitee - Aufgaben
Die Gründung der Seniorengenossenschaft wurde zuerst in einem sehr
kleinen Kreis vorbesprochen. Geladen waren zu diesem Gespräch Personen,
von denen zu erwarten war, daß sie dieser Idee aufgeschlossen gegenüberstehen
und auch bereit waren, aktiv mitzuarbeiten. Mit dieser Gruppe wurde eine
öffentliche Veranstaltung vorbereitet, zu der Bürger, Kommunalpolitiker,
Kirchen und soziale Dienste eingeladen waren. In dieser Veranstaltung
wurden allgemeine Informationen gegeben, Probleme angesprochen und mögliche
Lösungen aufgezeigt. Diese formlos eingeladene Versammlung berief
ein Gründungskomitee, das die Gründung vorbereitete.
Dem Gründungskomitee gehörten an:
- Vertreter der politischen Parteien - Vertreter der vorhandenen sozialen
Dienste
- Vertreter der Kirchen - weitere interessierte Bürger
Erstellung
eines Angebotskataloges
Mit den bestehenden sozialen Diensten wurde vereinbart, daß durch
die Seniorengenossenschaft keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen
entstehen darf. Auf der Basis der Bestandserhebung über Angebote
der örtlich vorhandenen sozialen Dienste wurde eine Liste von nicht,
oder nicht in vollem Umfang vorhandenen Leistungen zusammengestellt. Der
endgültige Katalog der von der Seniorengenossenschaft anzubietenden
Leistungen wurde dann im Einvernehmen mit den anderen sozialen Diensten
erstellt.
Satzung
Es wurde ein Satzungsentwurf in enger Abstimmung mit den zuständigen
Beamten des Vereinsregisters beim Amtsgericht und beim Finanzamt (wegen
der angestrebten Anerkennung der Gemeinnützigkeit) erarbeitet. In
der Satzung wurde neben den allgemein erforderlichen vereinsrechtlichen
Bestimmungen festgelegt, daß erworbene Ansprüche an die Seniorengenossenschaft
vererbt werden können
Suche nach Bewerbern für Vorstandssitze:
Bei der Suche nach Personen die bereit waren für den Vorstand zu
kandidieren, versuchte ich ausgewogene Streuung über alle wichtigen
Bereiche zu erreichen, natürlich unter Beachtung der fachlichen Kompetenz.
Gründungsversammlung
Das
Gründungskomitee lud am 9. April 1991 zu einer öffentlichen
Gründungsversammlung ein unter Vorgabe einer Tagesordnung. Zu dieser
ersten Gründung einer Seniorengenossenschaft in Baden-Württemberg
erschienen ca. 100 Bürger der Stadt Riedlingen. Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Seniorengenossenschaften beim Sozialministerium Stuttgart vertraten das
Land. Zunächst wurden in dieser Versammlung die Ziele der zu gründenden
Seniorengenossenschaft vorgetragen. Im Anschluß daran konnten sich
Interessierte als Gründungsmitglieder in eine Liste eintragen. Fast
alle Anwesenden haben unterzeichnet. Der vorgelegte Satzungsentwurf wurde
beraten, beschlossen und die Gründung vollzogen, anschließend
wurde der Vorstand gewählt.
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